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FDP Kreisvorstand begrüsst die Fluthilfemaßnahmen der Landesregierung

FDP Kreisvorstand für schnelle Hilfe: Es darf in der Notsituation keine Opfer 2. Klasse geben

Der FDP Kreisvorstand begrüsst die Maßnahmen der Landesregierung, Privatleuten durch Überbrückungskredite bis zum Zahlen der Versicherung zu helfen sowie Arbeitsplätze durch unbürokratische Kurzarbeitsregelungen und Liquiditätskredite für Unternehmen zu sichern.

Bild: Torsten Herbst (Mitte), Generalsekretär und Landtagsabgeordneter der FDP Fraktion, macht sich zusammen mit Horst Tschierschke (re., stellv. Vors. OV Süd-Oberlausitz) direkt nach dem Hochwasser in Zittau ein Bild vom Ausmaß der Schäden.

Soforthilfe für Privatpersonen

Ohne langwierige bürokratische Nachweise können geschädigte Privatpersonen schnell einen zinsverbilligten Kredit mit 18 Monaten Laufzeit bekommen. Egal ist auch, ob sie versichert sind oder nicht – wenn die Versicherung zahlt, können sie vorzeitig tilgen. Zuallererst muss Menschen in Not geholfen werden. Darüber hinaus wird es – auch in Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen – Lösungen für individuelle Härtefälle geben, für die ein Kredit nicht in Frage kommt.



Hilfe für Unternehmen


Das Wirtschaftsministerium hat unter Führung von Sven Morlok ein Sofortprogramm für geschädigte Unternehmen aufgelegt. Diese können nun staatliche Hilfen des Freistaats beantragen, um ihren laufenden Betrieb zu sichern. Die Unterstützung wird in Form von zinsverbilligten Krediten (1,5% Zins) gewährt, die eine Laufzeit von fünf bzw. acht Jahren haben. Darüber hinaus sprechen derzeit SAB und Wirtschaftsministerium mit vielen schwer geschädigten Unternehmen, um individuelle Lösungen zu finden. Oberste Priorität hat die Sicherung von Arbeitsplätzen. Direkte Hochwasserhilfszahlungen an Unternehmen sind diesmal (anders als nach der Jahrhundertflut 2002) durch das strikte EU-Beihilferecht nicht erlaubt.



Hilfe für Kommunen


Auch Kommunen wird bei der Beseitigung der teils beträchtlichen Schäden in der Infrastruktur geholfen. Landkreise, Städte und Gemeinden können zinsverbilligte Darlehen (0,75% Zins) bekommen, um öffentliche Einrichtungen oder Verkehrswege wiederherzustellen. Schließlich wurde die Zuschussquote der Landesförderung für den kommunalen Straßen- und Brückenbau von 75% auf 90% angehoben.





Das Maßnahmenpaket der Sächsischen Staatsregierung im Überblick

1.09.2010