Neues aus dem Stadtrat Löbau

Verkehrskonzept – eine Angelegenheit des Stadtrates?
Das Verkehrskonzept für die Stadt Löbau wurde 1995 erstellt.
Die Umsetzung bestimmter Teilbereiche - vor allem in der Innenstadt - wurde ausgesetzt, weil man davon ausging, dass sich die Verkehrsströme nach dem Bau der Ortsumfahrung B178 verändern würden. Am 20. Januar 2003 fasste allerdings der damalige Technische Ausschuss einen bestätigenden Beschluss zur Vorplanung für die Verkehrsknoten Poststr./Promenadenring und Neumarkt auf der Grundlage des Verkehrskonzeptes von 1995.
In den Folgejahren ruhte offenbar die Arbeit am Vorhaben. Mit Beginn der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes im Jahre 2009 wurde bekannt, dass die Untersuchungen zu diesen beiden Knotenpunkten aus der Aufgabenstellung des beauftragten Büros ausgenommen waren. Es wurde außerdem bekannt, dass das Landesamt für Denkmalschutz in Dresden bereits im August 2008 Bedenken zu den geplanten Kreisverkehren geäußert hatte. Insgesamt stimmt das Landesamt für Denkmalpflege der vorliegenden Planung wegen erheblicher Beeinträchtigung der genannten Denkmalwerte nicht zu.
Für die notwendige Restaurierung und Aufstellung der Postmeilensäule auf dem Neumarkt ist ein gesondertes denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 12 SächsDSchG notwendig.
Auch die sogenannten “Träger öffentlicher Belange“ wurden im Juli/August 2008 am Vorhaben beteiligt,
der Stadtrat allerdings nicht, auch nicht der „Stadtentwicklungs“-Ausschuss! Deshalb hofften die Stadträte jetzt, mit der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes auf die Gestaltung der Stadt Einfluss nehmen zu können.
Immerhin sind seit dem Beschluss zur Vorplanung 7 Jahre und dem 1. Konzept 15 Jahre vergangen. Sowohl die Verkehrsströme als auch die Ansichten einer modernen Stadtgestaltung haben sich geändert. Doch OB Buchholz verkündete in der Dezembersitzung des Stadtrates, dass keine Änderungen an der Planung mehr möglich seien und Extra-Wünsche (lt.SZ) vom Straßenbauamt Bautzen nicht getragen würden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir sind allerdings der Überzeugung, dass es nicht nur das Recht sondern die Pflicht gewählter Stadträte ist, Entscheidungen zur Stadtgestaltung zu treffen, Entscheidungen für die nächsten 30-50 Jahre!
Dietrich Schulte
FDP-Stadtratsfraktion Löbau